Informationen zu Flexpreis / Fixpreis über die App einsehen
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Welche Tarife werden angeboten? Gibt es eine Tarifübersicht
Bitte schauen Sie für weitere Informationen in die App. Die Preisangaben in der App sind immer verbindlich.
Hier finden Sie alle Informationen zu den Tarifen
An welchen Standorten befinden sich die Sharing-Fahrzeuge?
aktuell nur auf Werksgelände (internes Carsharing Poolfahrzeuge)
Können die Sharing-Fahrzeuge an mehreren Standorten zurückgegeben werden oder müssen diese immer an der Abholstation zurückgegeben werden? (Free Floating oder Stationsbasiert)
Stationsbasiertes Carsharing
Welche Rückgabebedingungen gelten für die Fahrzeuge? (z. B: Auto an zugehörigem Ladepunkt, Ladevorgang gestartet, Schlüssel-Chip, Lade- (&Park-)karte in der Halterung im
Handschuhfach)
Mindestens 50 % Füllstand, Auto an zugehörigem Ladepunkt, Ladevorgang gestartet, Schlüssel-Chip, Lade- (&Park-)karte in der Halterung im Handschuhfach
Welche Fahrzeuge sind an welchen Standorten verfügbar?
Interne Poolfahrzeuge auf Werksgelände
Muss der Führerschein validiert werden? Wenn ja, wie kann dieser validiert werden?
Persönlich vorzeigen
In welchen Ländern sind die Sharing-Fahrzeuge versichert?
Deutschland
Ist ein Zweitfahrer versichert? Wenn ja, welche Bedingungen muss dieser erfüllen?
ja
Infos zum Ladevorgang
Wie wird das Ladekabel angeschlossen?
Kabel aus dem Kofferraum entnehmen, ins Auto und Ladestation einstecken.
Wie wird der Ladevorgang gestartet?
Einstecken und Ladekarte vorhalten.
Wie wird der Ladevorgang beendet?
Ladekarte vor Ladestation (RFID Zeichen) halten
Wie wird das Ladekabel abgeschlossen?
Ladekarte vor Ladestation halten bzw. Auto öffnen und Kabel abstecken
An welchen Ladestationen können die Ladekarten verwendet werden?
Alle im Ladenetz.de Verbund (Extern und Intern)
Welche Karten befinden sich im Fahrzeug? (Art der Karte, Kartenanbieter, evtl. PIN)
enwag Ladekarte (Ladenetz.de)
Wie wird die jeweilige Karte angewendet?
An Ladestation halten und Ladevorgang wie gewohnt starten
Infos zu Unfall uns Schadensmeldung
Wie ist bei einem Unfall oder einer Panne vorzugehen?
11.1. Der Nutzer ist verpflichtet, im Falle eines Unfalls, Diebstahls oder der Zerstörung des Fahrzeuges sowie in sonstigen Schadens- oder Verlustfällen unverzüglich die enwag sowie die Polizei zu verstän-digen. Dies gilt auch bei geringfügigen Schäden sowie bei Unfällen ohne Beteiligung Dritter. Ferner hat der Nutzer bei einem Diebstahl des Fahrzeugs, von Fahrzeugteilen oder -zubehör sowie im Falle des Einbruchs in das Fahrzeug oder einer sonstigen Beschädigung durch Unbekannte (insbesondere Vandalismus) unverzüglich nach Information der enwag Anzeige bei der Polizei zu erstatten. Der Nutzer ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass alle zur Schadensminderung und Beweissiche-rung erforderlichen, angemessenen und zumutbaren Maßnahmen getroffen werden. 11.2. Bei einem Unfall darf der Nutzer sich vor Abschluss der (polizeilichen) Unfallaufnahme nicht vom Unfallort entfernen, soweit ihm dies möglich und zumutbar ist oder dies andernfalls ein unerlaubtes Entfernen vom Unfallort im Sinne des Strafgesetzbuches (StGB) darstellen würde. Satz 1 findet keine Geschäftsführung: Dr. Berndt Hartmann ⋅ Vorsitzender Aufsichtsrat: Hauptamtlicher Stadtrat Norbert Kortlüke⋅ Handelsregister Wetzlar HRB 1025 Konten: Sparkasse Wetzlar, IBAN: DE02 5155 0035 0000 0282 25, BIC: HELADEF1WET Volksbank Mittelhessen, IBAN: DE11 5139 0000 0071 0387 00, BIC: VBMHDE5FXXX ⋅ Postbank Frankfurt, IBAN: DE69 5001 0060 0025 6696 01, BIC: PBNKDEFFXXX Anwendung, soweit sich der Nutzer vom Unfallort wegen eigener oder fremder unfallbedingter Ver-letzung oder sonstigen Gesundheitsbeeinträchtigung vom Unfallort entfernt. Die Abgabe eines Schuldanerkenntnisses, insbesondere das Anerkenntnis von gegnerischen Ansprüchen bzw. die Vor-nahme von Zahlungsleistungen oder sonstigen schadens bzw. schuldanerkennenden Handlungen, welche zu Lasten der enwag wirken und einer Regulierung etwaiger Haftungsansprüche vorgreifen, ist dem Nutzer vorbehaltlich der vorherigen Zustimmung der enwag nicht gestattet. 11.3. Der Nutzer hat den Eintritt eines in Ziffer 11.1 genannten Ereignisses in angemessenem Umfang zu dokumentieren, soweit dies dem Nutzer zumutbar ist. Im Schadensfalls (z.B. Unfall) umfasst dies die Anfertigung einer Skizze sowie die Aufnahme der Namen und Anschriften aller an einem Unfall be-teiligten Personen, etwaiger Zeugen sowie der amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge. Am Fahrzeug entstandene Schäden sind – möglichst durch die Anfertigung von Lichtbildaufnahmen – zu dokumentieren. Die Dokumentation ist der enwag unverzüglich zu übermitteln, soweit einschlägig unter Mitteilung des polizeilichen Aktenzeichens. 11.4. Der Nutzer hat im Schadenfall sowie bei Pannen – soweit möglich – vor dem Einleiten von Abschlepp-, Reparatur- oder ähnlichen Maßnahmen unverzüglich die enwag zu informieren und die Einleit ng von derartigen Maßnahmen mit ihr abzustimmen. Dies gilt nicht in Notfällen oder in sonstigen Fällen, in denen die Umstände ein sofortiges Handeln gebieten. In diesen Fällen ist die enwag unverzüglich im Anschluss zu informieren. 11.5. Im Übrigen hat der Nutzer in einem Schaden- oder Verlustfall sowie bei Pannen die ihm nach den Versicherungsbedingungen obliegenden Verhaltenspflichten zu beachten. 11.6. Auf Verlangen der enwag hat der Nutzer ihm das von der enwag überlassene Schadensformular vollständig auszufüllen und unterschrieben an die enwag zurückzusenden. Geht innerhalb einer an-gemessenen Frist keine schriftliche Schadensmeldung bei der enwag ein, so kann die enwag die daraus entstehenden Mehraufwände dem Nutzer in Rechnung stellen. 11.7. Die enwag entscheidet darüber, ob und wie nach einem Schadenseintritt das Vertragsverhältnis fort-gesetzt oder beendet wird. 11.8. Die Wahl der Reparaturwerkstätte steht in jedem Fall der enwag zu. 11.9. Kann ein Unfall nicht von der Versicherung reguliert werden, weil der Nutzer die Auskunft verweigert, so behält sich die enwag vor, dem Nutzer alle unfallbedingten Kosten für Schäden an Personen, Gegenständen und Fahrzeugen zu belasten. 11.10. Die enwag kann dem Nutzer für den mit der Schadensabwicklung verbundenen Aufwand bei einem vom Nutzer teilweise oder gänzlich verschuldeten Unfall eine Aufwandspauschale gemäß Preisliste berechnen, soweit der Nutzer der enwag nicht nachweist, dass diesem kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Befinden sich weitere Infos für den Nutzenden im Fahrzeug (z.B. How to Guide)? Wenn ja, wo kann der Nutzer diese finden?